Aufnahme Wenn Sie Interesse an unseren Betreuungsangeboten haben, benötigen wir zur Klärung einer möglichen Aufnahme
In einem gemeinsamen Gespräch erhalten Sie dann spezifische und Ihrer Situation entsprechende Informationen über Art und Umfang unserer Betreuungsleistung. Finanzierung Die Kostenübernahme für die unterschiedlichen Betreuungsangebote wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach § 53,54 SGB XII beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt. Menschen, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen, können auch als Selbstzahler aufgenommen werden. Umfassende Informationen zu den einzelnen Hilfeleistungen finden Sie auf der Internetseite des Bezirks Oberbayern unter der Rubrik soziale Hilfen. |
|||||||
ThWG in München e.V. | Untersbergstraße 34 | 81539 München | Telefon: 089/ 69 70 288 |
|||||||
Aufnahme und Finanzierung
|
|
|